19.08.2003 05:51

Denkmalschutz stellt Bahn Ultimatum

Bis 15. September müssen erste Schritte zur Wiederherstellung der Eisenbahnbrücke erfolgen Die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Waldshut fordert von der Deutschen Bahn AG verbindliche Schritte zur Wiederherstellung der geschützten Eisenbahnbrücke in Wehr. Das Geländer und der Fußweg sollen wieder entstehen. Eine Frist bis zum 15. September zwingt die Deutsche Bahn AG zum Handeln.

VON HEINZ HILBRECHT

Wehr - Die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Waldshut fordert von der Deutschen Bahn AG die Reparatur der Wehrer Eisenbahnbrücke, die 1889 errichtet wurde. Im zurückliegenden Februar und März hatte ein Bautrupp der Bahn alle Aufbauten und die Gleisanlage der seit 1987 denkmalgeschützten Brücke entfernt. Das Problem: Es gab keine Genehmigung vom Denkmalschutz für diese Arbeiten, wie auch die Deutsche Bahn AG bestätigt. Landrat Bernhard Wütz hatte die Zustimmung der Denkmalschützer schon 1999 zur Bedingung für alle Veränderungen an der historischen Brücke gemacht (der SÜDKURIER hat berichtet).

Bis zum 15. September soll die Instandsetzung der Eisenbahnbrücke beginnen, fordert das Landratsamt in einem Brief an die Deutsche Bahn AG. Vor allem sollen das historische Geländer und der Fußweg an den Gleisen wieder hergestellt werden. Für die Wiederherstellung des abmontierten Gleiskörpers sieht das Landratsamt keine rechtliche Handhabe, wie Pressesprecher Jürgen Glocker auf Anfrage des SÜDKURIER erklärte. Das Landratsamt stellt in seinem Brief eine kostenpflichtige Instandsetzungsverfügung in Aussicht, falls die Deutsche Bahn nicht auf die Fristsetzung reagiert. Jetzt kommt es darauf an, ob die Frist zum 15. September bestandskräftig wird, erklärte Jürgen Glocker. Grundsätzlich könne die Bahn Widerspruch einlegen oder gegen die Forderungen des Denkmalschutzes klagen. Damit wäre der Rechtsweg beschritten. Bis zum Abschluss der Prüfung, vielleicht auch vor Gericht, wären der Denkmalschutzbehörde die Hände gebunden. Aber falls die Deutsche Bahn bis zum 15. September nicht mit rechtlichen Schritten reagiert, erklärte Jürgen Glocker, wäre sie zur Instandsetzung verpflichtet. Das Landratsamt könnte die geforderten Arbeiten dann sogar anordnen.

Mit der neuen Frist reagiert das Landratsamt auf das Hinhalten durch die Deutsche Bahn AG. Nachdem die Denkmalschützer von den Abbauarbeiten aus dem SÜDKURIER erfahren hatten, stoppte eine Verfügung von Bernhard Wütz den Bautrupp. Es gab einen Lokaltermin, bei dem sich Vertreter der Denkmalschutzbehörden und der Deutsche Bahn AG grundsätzlich auf die Wiederherstellung der Brücke geeinigt hatten. Innerhalb von drei Monaten sollten die Arbeiten beginnen. Aber die Bahn ließ diese erste Frist verstreichen und fordert nun die Einschaltung des Eisenbahn-Bundesamts bei der Planung der Sanierung. Allerdings stand zu dieser Zeit auch die Wiederherstellung des Gleiskörpers im Raum. Die jetzige Forderung aus Waldshut verzichtet darauf und erspart der Bahn die entsprechenden Kosten.

Für das Geländer soll die Bahn die geretteten historischen Geländerpfosten benutzen, fordert Waldshut. Eisenbahnfreunde aus Lörrach hatten einen großen Teil der Pfosten zu Ostern auf dem Bahnhof Lörrach-Hagen entdeckt, wo die Polizei sie in Gewahrsam nahm. Zumindest die Nordost-Seite der Brücke soll wieder ein Geländer nach dem historischen Vorbild bekommen, fordert der Denkmalschutz. Das Kreuzgitter zwischen den Pfosten wäre entsprechend zu ergänzen, denn diese Teile kamen in den Schrott und sind zerstört.

Aber zumindest ein historisches Muster existiert noch im Original. Ein Wehrer Ehepaar hatte ein vollständiges Geländerstück als Geschenk von den Arbeitern der Bahn bekommen. Als dann der SÜDKURIER vom Denkmalschutz der Brücke berichtete, meldete sich das Ehepaar sofort. Auch dieses Geländerstück soll wieder seinen Platz auf der Brücke bekommen, als stummer Zeuge für die Industrialisierung im Wehratal im späten 19. Jahrhundert.

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