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Die Elektrifizierung

der

Wiesen - und Wehratalbahn

Elektro-Triebwagen

Stets war man bemüht, den Betrieb auf der Wiesen- und Wehratalbahn kostengünstig abzuwickeln. Bereits am 19. Mai 1927 beantragte die Reichsbahndirektion Karlsruhe Bei der Hauptverwaltung der Reichsbahn-Gesellschaft in Berlin die Beschaffung eines "Fahrleitungs-Wechselstromtriebwagens" für die Wiesentalbahn für das Wirtschaftsjahr 1928.

Da von Berlin vermutlich keine Antwort kam, richtete die Reichsbahndirektion am 25. April 1928 ein erneutes Schreiben an Berlin zur

"Anmeldung zur Beschaffung eines Fahrleitungs-Wechselstromtriebwagens für die Wiesentalbahn zu Lasten des Haushaltsjahres 1929"

Der Triebwagen sollte 70 Sitz - und etwa 40 Stehplätze haben und so ausgeführt werden wie die Triebwagen der Gruppenverwaltung Bayern, der Reichsbahndirektionen Breslau und Halle. Dort sollen sich die Triebwagen bestens bewährt haben.

Der Triebwagen sollte 100 Tonnen Anhängelast auf einer Steigung bis 1 : 100 mit den üblichen Fahrgeschwindigkeiten befördern können. Er soll auch zur Führung leichter Personenzüge oder Zügen für Sonderzwecke benützt weden können.

In der Hauptsache sollte der Triebwagen dem Pendelverkehr zwischen Basel und Schopfheim dienen, um mit der Städtischen Straßenbahn Basel, "welche zwischen den Bahnhöfen Basel und Lörrach einen regen Verkehr unterhält", in Wettbewerb treten zu können.

Am 12. September 1929 meldete sich die Reichsbahndirektion Karlsruhe wieder beim Betriebsamt in Basel und teilte mit, dass nunmehr für das Jahr 1930 die Anschaffung eines Oberleitungstriebwagens für die Wiesentalbahn in Frage käme. Da der erstmalige Beschaffungsantrag schon einige Jahre zurück lag, wollte man wissen, ob sich für die Anforderungan an den Triebwagen die Betriebsverhältnisse geändert haben, ob der Triebwagen mit einer oder zwei Fahrklassen, Raucher- oder Nichtraucherabteilen und mit oder ohne Gepäckraum ausgerüstet sein soll.

Das Betriebamt antwortete, dass der Triebwagen 2. und 3. Wagenklasse sowie einen Gepäckraum erhalten soll. In der 2. Wagenklasse könnte zur Einsparung von Sitzplätzen das Rauchen nur mit Zustimmung aller Reisenden zugelassen werden, für die 3. Wagenklasse ist die Unterteilung in Raucher- und Nichtraucherplätze unbedingt nötig. Ergänzen der Sitzplätze kann durch Anhänger erreicht werden.

Doch leider blieb es bei der Absicht, im Jahre 1930 einen Triebwagen zu beschaffen. Erst am 21. April 1932 meldete sich die Direktion Karlsruhe wieder in Basel und teilte mit, dass am 25. April 1932 im Dienstzimmer des Vorstandes des Betriebsamt Basel eine Besprechung über den nunmehr von der Hauptverwaltung genehmigten "Wechselstrom-Leicht-Triebwagen" stattfinden solle.

Dem Schreiben waren zwei Pläne mit Entwürfen für einen Triebwagen mit 110 km/h bzw. 75 km/h Höchstgeschwindigkeit beigegeben.

Das Ergebnis dieser Besprechung ist in den vorliegenden Akten leider nicht festgehalten.

Acht Jahre nach dem ersten Antrag auf Beschaffung eines Wechselstromtriebwagens traf am 17. April 1935 in Basel die Mitteilung ein, dass das Reichsbahnzentralamt München eine Aufstellung der Liefertermine für Wechselstrom-Doppeltriebwagen bekannt gegeben hätte.

Danach sollten geliefert werden:

elT = Elekto-Triebwagen; elS = Elektro-Steuerwagen

Karlsruhe elT 1827 am 16.05.1935
Karlsruhe elT 1871*) am 05.05.1935
Karlsruhe elS 2411 und 2412 am 15. 05. 1935
Karlsruhe elS 2413 am 20.05.1935
Karlsruhe elS 2414 am 28.05.1935

*) bei elT 1871 handelt es sich vermutlich um einen Schreibfehler, geliefert wurde der elT 1849.

Die Elektro-Triebwagen elT18, später ET 25

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