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Die Station Bahnhof Fahrnau T.

Idyllisch gelegen, heute mustergültig restauriert, können wir den ehemaligen Bahnhof Fahrnau T. (T= Tunnel) finden.

Fahrnau T. liegt in Bahnkilometer 2,500 und war Signalstation. Beim Bau der Wehratalbahn wurde das Bahngelände in Fahrnau T. rechtgrosszügig bemessen, um dort später ein Ausweichgleis für Militärzüge einrichten zu können. Dieses Ausweichgleis wurde allerdings nie gebaut.

In Fahrnau T. wurden ein "Aufnahmsgebäude" sowie ein "Öconomie- und Abtrittsgebäude" errichtet. In unmittelbarer Nähe zum Aufnahmsgebäude entstand auch noch das Wärterwohnhaus "Wartstation 3".

Der Bahnhof Fahrnau T. dürfte nur ein geringes Verkehrsaufkommen gehabt haben.


Um 1905 ist dieses Foto des Bahnhofs Fahrnau T. entstanden.
Das Signal auf dem Bahnsteig dürfte 1907 mit der Einsparung des Fahrdienstleiters verschwunden sein.
Foto: © Sammlung Th. Hebding

Passend zu obigem Foto die Bauzeichnungen des "Öconomie- und Abtrittsgebäude" von 1891 (links neben dem Bahnhofsgebäude)
Dieses Gebäude existiert nicht mehr.

Lageplan des Bahnhofs Fahrnau T.
( Durch Anklicken des Bildes gelangt man zur Vergößerung)

Leider ist nur wenig ist über diesen Bahnhof bekannt. Die uns vorliegende, relativ dünne "Akte Fahrnau T." beginnt im Jahre 1905.

Aus der Akte ist zu entnehmen, dass im Mai 1905 in Fahrnau T. die Bahnsteigsperre eingeführt worden ist.

Der Großh. Bad. Bahnbauinspektor in Waldshut (welchem damals das Personal der Wartstationen unterstand) schrieb am 23. Mai 1905:

"Die Einführung der Bahnsteigsperre, Personalbedarf für die Kontrolle der Fahrtausweise betr."

"Auf Ihre geschätzte Zuschrift vom 20. ds. Mts. teile ich Ihnen ergebenst mit, daß die Bahnwärter und deren Ablöser auf den Wartstationen 3 und 4 an beiden Enden des Fahrnauer Tunnels dahin angewiesen worden sind, bei den auf Station Fahrnau T. bzw. Hasel haltenden Zügen beim Ein- und Ausladen der Güter Beihilfe zu leisten."

Hier das Original dieses Schreibens

Wie den Akten zu entnehmen ist, dürfte es spätestens Ende 1906 in Fahrnau T. auch keinen Fahrdienstleiter mehr gegeben haben.

Die Großh. Generaldirektin der Badischen Staatseisenbahnen in Karlsruhe schrieb am 15. Januar 1907:

"Vornahme einer Dienstprüfung bei Stat. Fahrnau T. betr."

"Nachdem der Stat.W. (Stationswärter) in Fahrnau T. keinen Fahrdienst mehr zu versehen hat, hat der Beamte auch keinen Anspruch mehr auf die mit diesem Dienst allgemein verbundene Gebühr. Auch liegt kein Grund vor, für die Besorgung des Bahnsteigsperrendienstes eine besondere Vergütung zu gewähren. Bei dem geringen Verkehrsumfang der Stat. Fahrnau T. muß die für die Versehung des Abfertigungsdienstes ausgeworfene Dienstzulage von jährlich 270 M als angemessene Vergütung für die aus der Besorgung dieses Dienstzweiges erwachsenen Geschäfte angesehen werden."

Am 29.05. 1912 berichtet der "Stationsvorstand", dass er die Stationskasse bei Nacht stets zur Aufbewahrung in sein Schlafzimmer mitnehme.

Am 29.07 1915 genehmigte die Generaldirektion in Karlsruhe den Kostenanschlag für den Ersatz der Erdölbeleuchtung durch elektrische Beleuchtung für Fahrnau T. Dafür wurden Wirtschaftsmittel in Höhe von 1400 M. zugewiesen.
Am 4. August 1915 erhielt das "Elektrizitätswerk Zell i/W den Auftrag, die Einrichtung der Beleuchtung durchzuführen. Die Kosten hierfür betrugen letztendlich 1128,83 M, da die Bahn die 5 Bahnsteiglampen selbst zur Verfügung stellte.
Die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung sollte am 15. September 1915 abgeschlossen sein.

Am 13. Juni 1916 bewilligte die Generaldirektion dem Hauptwärter Eduard A. in Fahrnau Tunnel für die Beihilfe seiner Ehefrau im Abfertigungsdienst "eine auf dem Lohnzettel zu verechnenden Vergütung von 204 Mark jährlich."

Am 22. April 1917 bewilligt die Generaldirektion der Ehefrau von A. für die Besorgung des Abfertigungs- und Sperredienstes eine tägliche Vergütung von 1,80 M.

Wegen des in Fahrnau T. herrschenden geringen Verkehrs machte man sich Anfang 1923 bei der Direktion in Karlsruhe Gedanken über die Schließung des Haltepunktes.

Am 27. Februar 1923 ging folgendes Schreiben an die Handelskammer in Schopfheim:

"Den Haltepunkt Fahrnau Tunnel betr. An die Handelskammer in Schopfheim.

Der Verkehr des Haltepunktes Fahrnau Tunnel ist derart gering, daß bei der heutigen Wirtschafts- und Finanzlage der Reichseisenbahnverwaltung die ausschließliche Verwendung einer männlichen Kraft zur Besorgung der Dienstgeschäfte nicht mehr vertretbar ist.
Täglich werden im Durchschnitt nur 47 Fahrkarten ausgegeben und 0,6 Gepäck- und Expreßgutsendungen abgefertigt. Da in absehbarer Zeit mit einer Verkehrszunahme nicht zu rechnen ist, können diese Geschäfte einer weiblichen, nicht vollbeschäftigten Hilfskraft übertragen werden. Zur Versehung der Gesamtdienstschicht durch eine Person ist aber der Wegfall des Haltes der beiden Frühzüge 1672 und 1671 sowie des Spätzuges 1687 in Fahrnau Tunnel nötig. Der Weg von Fahrnau Tunnel nach Sohopfheim beträgt nur 2 km; außerdem besteht Fahrgelegenheit bis und ab Fahrnau-W
(Wiesentalbahn). Die 4 in Fahrnau Tunnel täglich beim Zug 1672 zugehenden Arbeiter, die in Säckingen und Waldshut beschäftigt sind, müßten diesen Zug schon ab Schopfheim benützen. Ferner ist beabsichtigt, die Befugnisse des Haltepunktes auf die Abfertigung von Personen, von diesen mitgeführten Hunden, von Milch, 'T'raglasten und Fahrrädern auf Fahrradkarten zu beschränken und die Abfertigung von Gepäck und Expreßgut ausschließen.
Wir geben Jhnen hiervon vorläufig Kenntnis. Wenn keine berechtigten und wirtschaftlich vertretbaren Einwendungen gemacht werden, beabsichtigen wir, die Änderungen baldmöglichst durchzuführen. Der Zeitpunkt der Änderung wird seiner Zeit veröffentlcht werden."

Zum 1. April 1923 entfiel dann der Halt der oben angesprochenen 3 Züge. Der in Fahrnau T. beschäftigte Haltepunktwärter hatte nun täglich von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Dienst. Die Beihilfe wurde zurückgezogen. Der (vorläufige) Dienstplan sah für den Wärter eine Anwesenheitszeit von 13 Stunden vor, davon waren 10 Stunden Bereitschaftszeit zu leisten. Von den 13 Stunden Anwesenheitszeit wurden 8 Stunden als Arbeitszeit pro Tag vergütet. Dem Wärter standen im Jahr 52 Ruhetage zu. An den Ruhetagen des Wärters hatte dessen Ehefrau den Dienst zu versehen, sie wurde für ihren Dienst mit 8 Stunden nach Lohngruppe VIII entlohnt.

Dieser Dienstplan sollte so lange dauern, bis für den (invaliden) Haltepunktwärter ein neuer Arbeitsplatz gefunden war.

Mit Wirkung vom 1. August 1923 wurde in Fahrnau T. die Abfertigung von Gepäck- und Expressgut aufgehoben.

Am 1. Mai 1924 war es dann so weit: Der Haltepunktwärter wurde versetzt und der Haltepunkt Fahrnau T. ist geschlossen.

Hier geht es zur Schließungs-Verfügung

 

Ein ziemlich verwahrlostes Dasein führte der ehemalige Bahnhof Fahrnau T im Jahre 1971
Heute ist er jedoch in Privatbesitz und mustergültig restauriert
Foto: © R. Gerber

Hier gibt es weitere Fotos vom Bahnhof Fahrnau T.

Zwischen Bahnhofsgebäude und Tunneleingang gab es eine kleine Brücke über den Schlierbach
Im Februar 1989 war sie noch vorhanden
Foto: © Th. Hebding

Der "Steckbrief" der Brücke
angeschrieben auf dem stark angerosteten Träger
Foto: © Th. Hebding

Das Tunnelportal auf der Seite Fahrnau
Die Aufnahme dürfte nach der Stilllegung entstanden sein
Foto: © Slg. Th. Hebding

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