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Das Lörracher "Trämli"

- Aus der Geschichte einer Straßenbahnlinie -

Der Vertrag

Der "Vertrag zwischen der Verwaltung der kantonalen Straßenbahnen einerseits und der Stadtgemeinde Lörrach andererseits betreffend den Bau und Betrieb einer elektrischen Straßenbahnlinie Landesgrenze - Lörrach" sah folgendes vor:

 

Die Stadtgemeinde Lörrach hat die Konzession zum Bau und Betrieb einer elektrischen Straßenbahn Landesgrenze Lörrach erworben.

Auf Grund dieser Konzession erstellt die Stadtgemeinde auf eigene Rechnung den gesamten Unter- und Oberbau, sowie die Oberleitungsanlagen für diese auf badischen Gebiet liegende Teilstrecke einer Straßenbahnlinie Basel - Lörrach.

Die Fertigung der Baupläne sowie die Bauleitung erfolgt unentgeltlich durch die kantonalen Straßenbahnen.

Über die Art der Ausführung sind die von der badischen Staatsaufsichtsbehörde erlassenen Vorschriften maßgebend.

Nach unbeanstandeter landespolizeilicher Abnahme wird die Straßenbahnverwaltung die Teilstrecke Landesgrenze - Lörrach derart in Betrieb nehmen, daß die Züge, bezw. Wagen, von einem innerhalb der Stadt Basel gelegenen Punkte nach Lörrach durchlaufen.

,Fahrplan und Fahrpreise sind von der Straßenbahnverwaltung der Stadt Lörrach jeweils rechtzeitig vor deren Inkrafttreten mitzuteilen, damit Abänderungsvorschläge noch berücksichtigt werden können.

Die Stadtgemeinde Lörrach überläßt die Teilstrecke - Landesgrenze - Lörrach der Straßenbahnverwaltung pachtweise zur Betriebsausübung.

Das für den Betrieb notwendige Rollmaterial ist durch die Straßenbahnverwaltung auf ihre Kosten zu beschaffen.

Die Unterhaltung der Bahnanlagen sowie die Beschaffung des Stromes geschieht gleichfalls durch die Straßenbahnverwaltung auf eigene Kosten.

Ferner übernimmt diese alle Verpflichtungen, welche in der Genehmigungsurkunde und deren Beilage (zollamtliche Vorschriften der Unternehmerin der Bahn auferlegt sind.

Für die Überlassung der Bahnanlagen vergütet die Straßenbahnverwaltung der Stadtgemeinde vom Tage der Betriebsseröffnung an:

Jährlich 50 Cts. für den Meter einfaches Gleis als Entschädigung für die von der Stadtgemeinde Lörrach besorgte Straßenunterhaltung,

jährlich 6 % des nachweislich durch die Stadtgemeinde aufgewendeten Anlagekapitals der Bahnanlage,

jährlich 2 % des Anlagekapitals zur Bildung eines Erneuerungsfonds, welcher Verwendung findet zur Erneuerung des Unterbaus, der Straßenpflästerung, des Oberbaues und der Fahrleitungsanlagen.

Sämtliche Einnahmen aus dem Personen-und Gepäcktransport gehören der Straßenbahnverwaltung.

Auf der Strecke Basel - Lörrach wird für Fahrten, welche in Basel beginnen oder endigen und bei einer Haltestelle zwischen Landesgrenze und Lörrach endigen oder beginnen deutsches Geld bis zum Betrage der Fahrtaxe zum Nennwert angenommen.

Zum Zwecke der Straßenreinigung und Besprengung wird die Straßenbahnverwaltung, gegen Vergütung ihrer Kosten durch die Gemeinde Lörrach, im Sommer einen Sprengwagen durch die von der Bahn durchzogenen Straßen fahren lassen und dabei diese Straßen sprengen.

 

Dieser Vertrag wurde zunächst für 10 Jahre geschlossen, verlängerte sich dann um weitere 10 Jahre.

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