zurück

Einstellung des durgehenden Personenzugverkehrs

Ab 15. Juli 1931 wurde der durchgehende Personenzugsverkehr zwischen St. Ludwig und Weil (Rhein) eingestellt.

Die Reisenden mussten ab diesem Zeitpunkt vom deutschen auf den französischen Zug (und umgekehrt) umsteigen.

(Bereits bisher mussten die Reisenden in Palmrain den Zug verlassen, zur Zollkontrolle durch die Zollhalle gehen, um anschließend wieder in den selben Zug einzusteigen.)

Zu jener Zeit beschäftigte die Reichsbahn in Palmrain noch bis zu 8 Mann an Personal.

Die Eisenbahn Elsass-Lothringen (AL) hatte am 17. April 1931 in Palmrain 4 Mann im Dienst:

1 Commmis principal (Obergehilfe); 1 Commis 1. classe (Gehilfe 1. Klasse); 1 Facteur aux écritures (Schreibkraft); 1 Brigadier.

(Die Namen der auf den deutschen Grenzbahnhöfen beschäftigten französischen Eisenbahnbeamten mussten an die Reichsbahndirektion in Karlsruhe gemeldet werden.)

Die Dienstzeiten des deutschen Personals in Palmrain wurden ab diesem Zeitpunkt wie folgt festgesetzt:

Abfertigungsbeamter I Werktag 5.50 Uhr - 11.40 Uhr 13.00 Uhr bis 16.10 Uhr
Abfertigungsbeamter II Werktag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Abfertigungsbeamter Sonn-und Feiertag 6.16 Uhr bis 11.00 Uhr 12.30 Uhr bis 13.40 Uhr
Stellwerkswärter Werktag 5.50 Uhr bis 11.15 Uhr 12.50 Uhr bis 17.00 Uhr
Sonn-und Feiertag 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr 12.50 Uhr bis 13.50 Uhr
Güterarbeiter (2 Mann) Werktag 5.50 Uhr bis 11.40 Uhr 13.00 Uhr bis 16.10 Uhr
Güterarbeiter (1 Mann) Werktag 6.20 Uhr bis 11.20 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(Büroreinigung)
Güterarbeiter (1 Mann) Sonn- und Feiertag 6.20 Uhr bis 11.00 Uhr 12.30 Uhr bis 13.40 Uhr
Rangierarbeiter (1 Mann) Werktag 5.50 Uhr bis 11.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.50 Uhr
Rangierarbeiter (1 Mann) Werktag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr 20.30 Uhr bis 1.30 Uhr
Dienst in der Umladehalle Weil

Die Einstellung des durchgehenden Personenzugsverkehrs hätte in Palmrain natürlich sofort zu Schwierigkeiten geführt, da ja nur ein Bahnsteiggleis vorhanden war.

Der Leiter von Basel Rbf berichtete deshalb am 7. Juli 1931 in einem Schreiben an die Direktion in Karlsruhe:

"Die Aufhebung des durchgehenden Personenzugwerkehrs auf der Strecke Weil - St. Ludwig hat zur Folge, daß sich die der Personenbeförderung dienenden Züge aus beiden Richtungen in Palmrain begegnen. Zum Ein- und Ausssteigen eingerichtet, d.h. mit Bahnsteig ausgerüstet ist Bahnhof Palmrain nur das Gleis 1.

Um dort eine Begegnung der Lpaz*) 14477 mit 4192 sowie Lpaz*) 14483 mit 4196 zu ermöglichen, müßte bei der Zollabfertigung am Gleis 1 ein Haltsignal angebracht werden und die Züge teilweise auf besetztes Gleis zur Einfahrt gebracht werden, was in die Fahrplanbücher aufzunehmen wäre.
Das Umsetzen der Lok könne sich dann nur so durchführen lassen, daß einer der begegnenden Züge nach dem Aussteigen der Reisenden zurückgedrückt werden würde.

Bei dem kurzen Aufenthalt der Lpaz*) im Palmrain wäre es für weit vorteilhafter, wenn das Gleis 2 westlich der Zollhalle gegen Norden nur auf eine Länge von 20 m zum Aussteigen hergerichtet würde. Ein behelfsmäßiger Bahnsteig, der dem Bedürfnis des Verkehrs entsprechen würde, ließe sich durch eine Erdaufschüttung, die aus dem reichlich vorhandenen Ausschachtmaterial gewonnen werden könnte, gewiß ohne besondere Kosten erstellen.

Dann könnten die Züge vom Elsaß grundsätzlich auf Gleis 2 und die Züge von Deutschland auf Gleis 1 einfahren. In diesem Falle würde der für die Lpaz*) 14477 und 14483 in Palmrain vorgesehene Aufenthalt von je 5 Minuten zum Umsetzen der Lok ausreichen.

Müßten jedoch die Züge beider Richtungen auf ein und dasselbe Gleis eingelassen werden, so könnte der planmäßige Aufenthalt zum Umsetzen der Lok nicht ausreichen. Hier entstehende Verspätungen würden sich auf die Lörracher Strecke übertragen.

Daher würden wir aus diesem Grund die Erstellung eines Bahnsteigs am Gleis 2 für zweckmäßiger halten."

Die zuständigen Stellen handelten schnell, bereits 3 Tage später, am 10. Juli 1931 wurde der (Behelfs)-Bahnsteig erstellt.

*) Lpaz = Lokomotive mit Packwagen oder einem Personenwagen ohne Zugbegleitpersonal.

Zur Abwicklung des Betriebes ab dem 15. Juli 1931 ordnete der Leiter des Bahnhofs Basel Rgbf noch folgendes an:

"Es wird noch auf folgendes aufmerksam gemacht:
Lpaz sind Züge, denen Zugbegleitpersonal nicht beigegeben ist. Das Ab- und Ankuppeln der Lok sowie das Umstecken der Zugschlußsignale wird daher jeweils durch das Bahnhofspersonal besorgt. Die Bremsprobe wird jeweils durch den Fahrdienstleiter vor der Abfahrt der Lpaz vorgenommen.
Das Umsetzen der franz. Lok und des Packwagens sowie des Personenwagens wird durch das Bahnhofspersonal besorgt."

 

 

An dieser Seite wird noch gearbeitet

zurück