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Die Wartstation 14

Die Wartstation 14 wurde als "Doppeltes Bahnwartshaus" in Bahn-Kilometer 14,310 errichtet.

Die Wärter waren gemäß Bericht des Stationsvorstandes von Brennet (Wehratal) vom 20. Dezember 1909 für folgendes zuständig:

"Wartstation Nr. 14, hat 1 Wegübergang mit Schlagbäumen, je 1 Laterne am Vor- und Hauptsignal in Richtung von Säckingen, je eine Laterne an den 2 Ausfahrtsignalen Gleis I und II Richtung nach Säckingen, 1 Weiche (Handweiche) und 1 Läutewerk zu bedienen."

Bei dem Wegübergang handelte es sich um einen unbedeutenden Feldweg, (Wp 14 a) welcher "mit Schlagbaum ohne Hängegitter" gesichert wurde. Die zu bedienende Handweiche war die Einfahrweiche 6 aus Richtung Säckingen. Bei Zugfahrten wurde diese Weiche vom Stellwerk (Bahnhof) aus mittels Signaldrahtzug verriegelt.


Lageplan der Wartstation 14 von 1907
Sammlung © Eisenbahnfreunde Wehratal e.V.
(zur Vergrößerung den Plan anklicken)

Bereits im November 1909 war der schwach benutzte Bahnübergang bei der Wartstation 14 den Verantwortlichen ein Dorn im Auge. Am 22. November 1909 erstellte die Bahnbetriebsinpektion in Basel eine Aktennotiz, dass beabsichtigt sei, die Schranken bei Wartstation 14 in den Wintermonaten von November bis einschließlich Februar ab abends 7.30 Uhr zu schließen. Die Station Brennet W. hätte dagegegen keine Einwände, verlange aber für die Zeit von abends 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr einen Ablöser zur Bedienung der Weiche 6 bei der Kreuzung der Züge 1698 und 6007. "Das Licht am Einfahrvorsignal und Einfahrsignal bleibt die Nacht über brennen".

Genau zwei Jahre später, im November 1911, machte man sich wieder Gedanken über eine "Beseitigung des Wegübergangs der Wartstation 14." Da das Gebäude der Wartstation 14 von deren Bewohnern bisher nur über diesen Übergang erreicht werden konnte, war die Großherzogliche Generaldirektion in Karlsruhe sogar bereit, auf der Westseite der Bahn einen neuen Verbindungsweg zur Wartstation 14 herstellen zu lassen, "wenn der schienengleiche Übergang des jetigen Zugangsweges völlig aufgehoben, also auch der zeitweiligen Benützung durch die Insassen des Wärterwohngebäudes endgiltig entzogen werden kann".

Die Station Brennet berichtete am 12. November 1911 nach Basel:

"Der schienengleiche Übergang der Wartstation 14 kann völlig aufgehoben werden, wenn der Verbindungsweg für diese Wohnungsinhaber hergestellt wird. In der Zeit, in welcher jetzt der Weichenwärter den Stationswärter morgens ablöst, versieht ein Schrankenwärter von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr den Dienst auf diesem Übergang und erhält hiefür täglich 30 Pf; diese Ablösung kann in Wegfall kommen, ebenfalls die Abendablösung von 7.30 bis 10.00 vom 1. März bis 31. Oktober, für welche pro Abend 1,75 M bezahlt wird. Wenn der Weichenwärter zum Stationsdienst herangezogen würde, so würde auch täglich eine Stunde gespart, indem der Ablöser im Bahnhof hier nur noch bis 9 Uhr nötig wäre; pro Stunde erhält derselbe 45 Pf.
Ein Posten für die Bedienung der Weiche 6 wäre nicht mehr erforderlich, wenn dieselbe von der Station aus bedienbar gemacht würde."

Bei einer Bedienung der Einfahrweiche 6 vom Stellwerk aus hätte der Fahrdienstleiter allerdings bei Zugskreuzungen keine Sicht auf diese Weiche, da sie rund 400 Meter vom Bahnhof entfernt liegt und außerdem noch in einer Kurve. So rätselte man zwischen der Betriebsinspektion in Basel und der Bauinspektion in Waldshut hin und her, was zu tun wäre. Bei einer Verlegung der Weiche 6 in Richtung Bahnhof wäre auch eine Verlegung der Weiche 1 in Richtung Öflingen nötig geworden, um die Forderung des Militärs, nach welcher die "Militärkreuzungsgleise" mindestens 550 Meter lang sein müssen, zu erfüllen. Zudem hätten sämtliche Ein- und Ausfahrsignale versetzt werden müssen. Die Bauinspektion Waldshut schlug sogar vor, beim Bahnhofsgebäude eine neue Weichenverbindung von Gleis 2 nach Gleis 1 zu schaffen.

Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten für die Umbauten entschied man in Karlsruhe am 12. Dezember 1912 wie folgt:

"Eine nochmalige eingehende Prüfung der Verhältnisse ... hat ergeben, daß mit der vorgeschlagenen Änderung weder eine Personalersparnis noch eine Verbesserung der Dienstverhältnisse erreicht wird. Insbesondere kann dem Vorschlage, die östliche Endweiche 6 auf 500 m Entfernung vom Aufnahmegebäude aus zu bedienen, nicht zugestimmt werden, da die Gefahr unzeitiger Weichenumstellung bei Kreuzungen angesichts der Unmöglichkeit, die Weiche vom Bedienungsstandorte aus zu beobachten, zu groß ist.
Es soll daher bei dem bisherigen Zustande der Wegverhältnisse und der örtl. Bedienung der Endweiche 6 bleiben."

In welchem Jahr dann der Bahnübergang Wartstation 14 (Wp 14 a) endgültig geschlosen wurde, ist in den vorhandenen Akten nicht zu finden. In einen Plan aus dem Jahre 1944 sind beim Wp 14 a noch Schranken eingezeichnet. Heute finden wir dort Drehkreuze. Wann diese eingerichtet wurden, ist nicht bekannt. Der Zufahrtsweg zum Wohngebäude Wartstation 14 verläuft heute auf der Westseite der Bahn, so wie bereits 1911 geplant.

Das Thema "Weiche 6" dürfte sich spätestens mit der Umwandlung des Bahnhofs Brennet in einen Haltepunkt am 1. April 1923 vorläufig erledigt haben. Wie die Weiche zwischen 1938 und 1947, als man Brennet (Wehratal) wieder als Kreuzungsbahnhof eingerichtet hat, bedient wurde, ist leider nicht bekannt.

Das "Doppelte Bahnwartshaus 14" ist heute in Privatbesitz.

Das Bahnwartshaus 14
(Zur Vergrößerung gelangt man durch Anklicken des kleinen Bildes)

Und hier noch die Bauzeichnung von 1890

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