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Einmannbetrieb

Steigende Kosten und zurück gehende Fahrgastzahlen (wohl als Folge der Inflation) veranlassten die Direktion der Basler Straßenbahnen Ende 1923, über Sparmaßnahmen auf der Linie Stetten Grenze - Lörrach Bahnhof nachzudenken.

Immer wieder wurde der Fahrplan ausgedünnt und zu Zeiten schwachen Verkehrs wollte man die einmännige Bedienung der Motorwagen einführen.

Die Basler Straßenbahnen richteteten deshalb einen entsprechenden Antrag an die Reichsbahndirektion Karlsruhe und an die Betriebsinspektion der Reichsbahn in Basel.

Diese beiden Behörden standen dem Ansinnen der Basler Straßenbahn befürwortend gegenüber.

Am 7. März 1924 schrieb die Betriebsinspektion der Reichsbahn in Basel an die Direktion in Karlsruhe:

"Ein Vertreter der Basler Straßenbahnen, die den Betrieb auf der Städtischen Straßenbahn von der Landesgrenze bis Lörrach Bahnhof besorgen, war heute mit der Bitte vorstellig, man möchte die einmännige Besetzung der Straßenbahnwagen mindestens übergangsweise zugestehen.

Die Direktion der Basler Straßenbahn ist zu der Maßnahme gezwungen, weil grundsätzlich die Einführung der einmä nnigen Besetzung auf schwächeren Linien in der Schweiz von der Regierung gutgeheißen ist und weil gerade die deutsche Straßenbahnlinie infolge schlechter Benutzung die Selbstkosten nicht decke.

Es hat deshalb, wie wir gelegentlich aus Presseäußerungen ersehen konnten, auch nicht an Stimmen gefehlt, die die Betriebseinstellung auf dieser Linie als dringende Notwendigkeit bezeichneten, um den notleidenden Betrieb durch kostensenkende Maßnahmen einigermaßen zu sanieren.

Da der einmännige Betrieb auch anderweitig in Deutschland genehmigt ist, bitten wir, dem Versuch auf der Lörracher Straßenbahn gleichfalls zuzulassen."

Am 18. März 1924 richtete die Betriebsinspektion Basel ein entsprechendes Schreiben an die Stadt Lörrach:

"Die Direktion der Basler Straßenbahnen hat im Interesse einer wirtschaftlichen Betriebsführung um die Genehmigung ersucht, auf der Strecke Lörrach Bf - Landesgrenze u. umgekehrt den einmännigen Betrieb einführen zu dürfen.

Wir sind der Ansicht, daß dem Antrag unbedenklich stattgegeben werden kann, die RBD verlangt noch die Zustimmung des Bürgermeisteramtes der Stadt Lörrach, um deren baldmögliche Erteilung wir hiermit ersuchen.

In der Basler Presse sind wiederholt Angriffe gegen die Direktion der Basler Straßenbahn erschienen wegen Übernahme des unwirtschaftlichen Betriebs der Straßenbahnstrecke von der Landesgrenze bis Bf Lörrach. Es liegt deshalb im Interesse der Stadt Lörrach, der einmännigen Besetzung zuzustimmen um der Betriebsführerin keinen Vorwand zu liefern, den Betrieb wegen Unwirtschaftlichkeit einzustellen."

Hier das Schreiben im Original

Bereits am 28. März 1924 berichtete die Reichsbahndirektion in Karlsruhe an das Bürgermeisteramt in Lörrach:

"Dem durch die Betriebsinspektion Basel von der Direktion der Basler Straßenbahnen gestellen Ansuchen, die einmännige Besetzung der Straßenbahnwagen auf der Strecke Landesgrenze - Lörrach versuchsweise zu genehmigen, wird unter der Bedingung entsprochen, daß

a) der mit einem Bedienungsmann besetzte motorwagen auf den beiden äußeren Längsseiten durch eine Tafel als "Einmannwagen" bezeichnet wird und

b) im Wageninneren Hinweise über das Verhalten der Fahrgäste in Gefahrfällen angebracht werden.

Wir ersuchen, die Betriebsführerin zu verständigen und je einen Abdruck vn der zur Einmannbedienung erlassenen Betriebsvorschriften an die Betriebsinspektion Basel, an die Maschineninspektion Basel sowie hierher mitzuteilen."

Gez. Unterschrift

Die einmänninge Besetzung der Straßenbahnwagen wurde dann ab Dienstag, 15. April 1924 eingeführt.

Hierzu erließ die Betriebsinspektion der Basler Straßenbahnen eine Bekanntmachung zu den Dienstvorschriften, welche mit

Specialcircuklar No. 117

dem Personal und den Beteiligten bekannt gegeben wurde.

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