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Die Zollordnung für Palmrain

 

 

Für den Bahnhof Palmrain wurde eine besondere Z o l l o r d n u n g sowie eine Z o l l h a l l e n o r d n u n g aufgestellt.

Die hier im Original vorhandenen Abschriften wurden durch den Bahnhof Basel Rbf am 12. Oktober 1932 aus den Akten des Deutschen Zollamtes Palmrain gefertigt.

Diese Zollordnung dürfte allerdings einige Jahre älter sein, denn sie beschreibt unter "II Personenzüge" in § 15 noch die Zustände, wie sie vor der Aufgabe des durchgehenden Personenverkehrs bis zum 14. Juli 1931 galten.

 

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