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Betriebsdienst

Über die Abwicklung des Betriebsdienstes im Bahnhof Palmrain ist eigentlich nur wenig überliefert.

Im Jahre 1929 wurde für Palmrain ein neues "Merkbuch" für den Fahrdienst aufgestellt, welches noch erhalten geblieben ist.
Aus ihm können wir alles Wissenswerte über den Bahnhof aus betrieblicher Sicht entnehmen.

Hier eine Abschrift des "Merkbuch"

Am 10. November 1930 teilte die Reichsbahndirektion Karlsruhe den Grenzbahnhöfen mit, dass die Eisenbahnen von Elsaß-Lothringen zum 15.Februar 1931 neue Ausführungsbestimmungen zum Zugmeldeverfahren zwischen den Grenzen einführen wollen.

Die deutschen Grenzbahnhöfe sollen künftig die Zugmeldungen in deutscher Sprache abgeben, während die elsäßischen Nachbarbahnhöfe ihre Zugmeldungen in französisch übermitteln.

Sogleich wurde in Palmrain für die Wärter von Fahrdienstleiter-Stellwerk 1 und ihre Ablöser mit dem Französisch-Unterricht begonnen. Nach nur 15 Unterrichtstagen konnte man am 10 Januar 1931 berichten:
"Die Kenntnisse des Weichenwärters W. des Stellwerks 1 in Palmrain sowie der Ablöser K. und H. in der französischen Sprache sind soweit fortgeschritten, daß die franz. Zugmeldungen ab 15.2. 1931 entgegengenommen werden können".

Die übrigen Grenzbahnhöfe waren mit ihrer Ausbildung des Personals wohl nicht so schnell wie Palmrain:
Am 26. Februar 1931 meldete die Reichsbahndirektion Karlsruhe an die Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, daß die Fahrdienstleiter der Grenzübergangsbahnhöfe nunmehr mit der französischen Sprache vertraut wären und man schlug vor, das neue Zugmeldeverfahren ab 1. April 1931 ab 0.00 Uhr einzuführen.

Interessantes aus den Akten an Rande:

Anfang Januar 1931 hat das Reichsbahnbetriebsamt Basel eine Kontrolle beim Bahnhof Palmrain durchgeführt.

Am 6. Januar 1931 berichtete man an den Bahnhof Basel Rbf wie folgt:

"Betr. Wärterdienst Bahnhof Palmrain.
Der Bereich des Ausziehgleises Palmrain gegen Westen
(Gleis 15) ist in verwahrlostem Zusand infolge nachlässigkeit des Wärters Stellwerk II. Der Wärter ist einzuvernehmen, und es ist ferner zu veranlassen, dass der Abteilungsleiter Bahnhof Palmrain als Aufsichtsführender darauf sieht und nachprüft, dass der Wärter seine Obliegenheiten ordnungsmäßig versieht; ferner ist in der Böschung ein Fußwaeg sogar mit Treppenstufen*) angelegt ebenfalls bei dem genannten Ausziehgleis; diese Einrichtung hat der Wärter zu entfernen und die Böschung einzuebnen, da es kein geordneter Abgang vom Bahnhof ist."

Gez. Unterschrift

*) Der Wärter von Stellwerk 2 hat bestimmt im Wärterwohngebäude auf der Südseite des Bahndammes, genau gegenüber des Stellwerks, gewohnt und sich so seinen täglichen Weg zur Arbeit abgekürzt.
Eine weitere "illegale" Treppe gab es am östlichen Ende der Eisenbahnbrücke.

 

Der Bahnhof Basel Rbf erteilte am 15. Januar 1931 die nachstende Anordnung:

"Der Wärter von Stellwerk 2 ist anzuweisen, das Ausziehgleis ungesäumt in ordentlichen Unterhaltungszustand zu verbringen und ferner den Fußweg mit Treppenstufen in der an den Brückenkopf anschließenden Bahnböschung einzuebnen, nachdem die Stufen entfernt sind, ist der Vollzug schriftlich hierher anzuzeigen. Es ist auch darüber zu wachen, daß auf Entfernung des Fußsteiges in der Böschung nicht etwa der Bahnkörper als Zu- und Abgangsweg durch die über die Eisenbahnbrücke kommenden und gehenden Privatpersonen benützt wird. Etwaige Zuwiderhandlungen wären bahnpolizeilich zu verfolgen und deshalb hierher zu melden."

Bereits am 17. Januar 1931 berichtete der Aufsichtsbeamte von Palmrain an den Bahnhof Basel Rbf:

"Der Fußweg an der Böschung ist eingeebnet. Der Wärter des Stellwerks 2 ist angewiesen, das Ausziehgleis in Ordnung zu bringen. Diese Arbeit wird von mir überwacht." gez. Unterschrift

 

 

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